Finanzermittlungen und Prozessunterstützung

Für Kanzleien, Insolvenzverwalter, Gläubiger und Geschädigte.

Notizbuch, Füller, Lupe und eine Europakarte auf einem hellen Schreibtisch

Ein Urteil ist nur so viel wert wie das, was sich vollstrecken lässt, und ein Anspruch nur so stark wie seine Beweise. Wir arbeiten mit Anwälten, Insolvenzverwaltern und Gläubigern zusammen, um Geldflüsse nachzuvollziehen, Personen aufzufinden und Tatsachen festzustellen, die vor Gericht tragen.

Vieles davon geht über Grenzen hinweg. Wir verfolgen Vermögen mit unseren Partnern vor Ort in andere Rechtsordnungen und stimmen jeden Schritt mit Ihrer Kanzlei ab, damit die Beweise verwertbar bleiben.

Finanzermittlungen und Vermögensrecherche

Wir verfolgen Geldflüsse und machen Vermögenswerte sichtbar, die verborgen bleiben sollten, auch über Landesgrenzen hinweg.

  • Vermögens- und Immobilienrecherche
  • Auslandsgesellschaften und Treuhandstrukturen
  • Unterstützung bei Vollstreckung und Insolvenz

Prozessunterstützung

Wir beschaffen Tatsachen und Beweise für Zivil-, Arbeits-, Familien- und Strafverfahren, abgestimmt mit Ihrer Kanzlei.

  • Ermittlungsberichte zur Vorlage vor Gericht
  • Zeugen- und Anschriftenermittlung
  • Zeugenaussage des Ermittlers vor Gericht

Betrug und Wirtschaftskriminalität

Bei Anlage-, Bestell- und Vorschussbetrug klären wir, wer dahintersteht und was sich zurückholen lässt.

  • Identifizierung von Tätern und Strukturen
  • Aufbereitung für Strafanzeige und Zivilklage

Aufenthaltsermittlung

Wir finden Schuldner, Erben, Zeugen und Personen, zu denen der Kontakt abgebrochen ist.

  • Schuldner und Gegenparteien
  • Erbenermittlung
  • Vermisste Angehörige, in Abstimmung mit den Behörden

Häufige Fragen

Können Sie Vermögen im Ausland finden?

Häufig ja. Wir arbeiten mit öffentlichen Registern, Gerichtsakten und unseren Partnern in anderen europäischen Ländern. Was sich finden lässt, hängt von der Rechtsordnung ab. Deshalb schätzen wir die Erfolgsaussichten ein, bevor Sie ein Budget freigeben.

Wird Ihr Bericht als Beweis anerkannt?

Unsere Berichte dokumentieren Quellen, Methoden und Zeitpunkte, damit sie in Verfahren vorgelegt werden können. Ob ein Gericht ein bestimmtes Beweismittel zulässt, entscheidet sich im Verfahren selbst. Wir arbeiten von Anfang an mit Ihrer Kanzlei zusammen, um dieses Risiko gering zu halten.

Arbeiten Sie direkt für Kanzleien?

Ja. Viele unserer Aufträge kommen von Anwälten, die für ihre Mandanten handeln. Wir können von der Kanzlei beauftragt werden und berichten an sie.

Ihren Fall vertraulich besprechen

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir antworten innerhalb eines Werktags und schlagen ein Erstgespräch vor.

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